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Eine Registrierung ist nur für Mitglieder der Feuerwehr Neupotz und des Fördervereins möglich! Bitte wendet Euch bei Bedarf an den Webmaster.

   

Aktive Mitgliedschaft

Alle Mitglieder der Feuerwehr, der Jugendfeuerwehr und der Bambinis sind automatisch beitragsfreie Mitglieder im Förderverein.

Möchtest auch Du Mitglied in der Feuerwehr, der Jugendfeuerwehr oder der Bambinis werden? 

Spricht uns einfach an oder kontaktiere uns per E-Mail.

Die Kontaktdaten der Ansprechpartner findest Du unter "Was wir tun & Wer wir sind"

Passive Mitgliedschaft

Natürlich kannst Du unsere Vereinsarbeit auch als passives Fördermitglied unterstützen.

Neben einem kleinen jährlichen Mitgliedsbeitrag zur Unterstützung unserer Projekte würden wir uns freuen, wenn ihr uns auch bei der Ausrichtung von Vereinsfesten (z.B. Hilfe im Ausschank beim Johannisfeuer) helfen würdet.

Darüber hinaus würden wir uns über Deine Teilnahme an der jährlichen Gerneralversammlung und der anschließenden Winterwanderung sehr freuen!

Mitgliedsantrag Online

Wir verwenden zur Verwaltung unseres Vereins die Software "WISO MeinVerein" der Firma Buhl. 

Mit nachfolgendem Link gelangst Du auf unsere Vereinsseite im Buhl Vereinsportal. Dort bestehen die Möglichkeiten unserem Verein beizutreten oder unseren Förderverein einmalig mit einer Spende zu unterstützen.

HIER klicken, um zum "WISO MeinVerein Vereinsportal" zu gelangen.

(Für die Anmeldung müsst ihr einen Account bei der Firma Buhl anlegen. Ein vorhandener Buhl-Account kann wiederverwendet werden)

Mitgliedsantrag zum Ausdrucken

Einfach den nachfolgenden Mitgliedsantrag ausdrucken, ausfüllen und beim einem Vorstandsmitglied abgeben oder in den Briefkasten am Feuerwehrhaus einwerfen:

 

Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt festgelegt

 Einzelmitgliedschaft Kind  12€ pro Jahr
 Einzelmitgliedschaft Erwachsener  24€ pro Jahr
 Familienmitgliedschaft (max. 2 Erw. + minderj. Kinder)  36€ pro Jahr

 

Unsere Mitgliedsbeiträge und Spenden an den Förderverein sind als Spenden steuerlich absetzbar.

Möchtest Du unsere Arbeit mit einer Geldspende unterstützen? Diese kannst Du direkt auf unsere Spendenkonten überweisen, die nachfolgend aufgeführt sind.

Mit dem QR-Code, den Du in den meisten Banking-Apps verwenden kannst, werden die Empfängerdaten bereits für Dich vorausgefüllt.

Spenden an den Förderverein sind als Spenden steuerlich absetzbar

Für jede Spende bis zu 300€ reicht in der Regel ein einfacher Nachweis (z.B. die Kopie des Kontoauszugs) für den Nachweis beim Finanzamt aus.

Auf Wunsch stellen wir Dir gerne eine Spendenbescheinigung aus.

Bei Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung - Die Ansprechpartner findest Du unter "Was wir tun & Wer wir sind"

Möchtest Du uns dauerhaft als Mitglied unterstützen? Dann findest Du unter "Jetzt Mitglied werden" weitere Informationen

 

Bambini-Feuerwehr

IBAN: DE96548500101000008779
(Sparkasse Südpfalz)

Verwendungszweck: Spende Bambini**

QRCode Spende Jugendfeuerwehr

Jugendfeuerwehr

IBAN: DE96548500101000008779
(Sparkasse Südpfalz)

Verwendungszweck: Spende Jugendfeuerwehr**

QRCode Spende Bambini

Feuerwehr (allgmein)

DE17548625000007445830
(VR-Bank Südpfalz)

Verwendungszweck: Spende**

QRCode Spende Feuerwehr

 

**Bitte schreibe uns zusätzlich Deine Kontaktdaten (Adresse und/oder E-Mailadresse) in den Betreff, falls Du eine Spendenbescheinigung benötigst. 

 

Unsere Mission

Als Förderverein der Neupotzer Feuerwehr haben wir das Ziel das Neupotzer Feuerwehr- und Katastrophenschutzwesen ideell und materiell zu unterstützen.

Darüber hinaus wollen wir die Jugendfeuerwehr, die Bambinis und die Jugendfeuerwehr aufrechterhalten und fördern.

Weitere Details findet ihr in unserer Satzung und unserer Geschäftsordnung.

Folgende Vorhaben können wir regelmäßig realisieren

  • jährliche finanzielle Unterstützung der Jugendfeuerwehr 
  • jährliche Durchführung des Johannisfeuers
  • jährliche Durchführung der traditionellen Winterwanderung

Darüber hinaus konnten wir materielle Anschaffungen unterstützen

  • regelm. Bezuschussung beim Kauf von Hoodies, Polos und T-Shirts.... 
  • Beschaffung von Helmlampen, um die Kameradinnen und Kameraden im Einsatz zu unterstützen
  • Kauf von Küchenausstattung wie z.B. Geschirr oder Kühlschränke

Momentan ist gerade der Neubau des Feuerwehrhauses in Planung. Wir gehen davon aus, dass wir auch weitere Anschaffungen im neuen Feuerwehrhaus unterstützen werden.

Unsere Vorstandschaft

Am 28.01.2024 wurde folgende Vorstandschaft gewählt

Funktion Person Kontakt
1. Vorsitzender Jochen Gehrlein Jochen.Gehrlein -ät- Feuerwehr-Neupotz.de
2. Vorsitzender Sandro Werling Sandro.Werling -ät- Feuerwehr-Neupotz.de
Schriftführer Sandra Heid  
Kassenwart Tobias Gehrlein Tobias.Gehrlein -ät- Feuerwehr-Neupotz.de
Beisitzer Karlheinz Lugscheider  
  Lennard Gehrlein  
  Nico Heid  
  Thomas Antoni  
  Vinzenz Heid  

Darüber hinaus gehören folgene Personen aufgrund Ihrer Funktion in der Feuerwehr Neupotz der erweitereten Vorstandschaft an (sog. „geborene Mitglieder”)

Funktion Person Kontakt
Wehrführer Jochen Gehrlein (bereits als 1. Vorsitzender gewählt) Jochen.Gehrlein -ät- Feuerwehr-Neupotz.de
stellv. Wehrführer Sandro Werling (bereits als 2. Vorsitzender gewählt) Sandro.Werling -ät- Feuerwehr-Neupotz.de
Gruppenführer August Trapp August.Trapp -ät- Feuerwehr-Neupotz.de
  Rene Burger  
  Tobias Gehrlein (bereits als Kassenwart gewählt) Tobias.Gehrlein -ät- Feuerwehr-Neupotz.de
Vertreter Jugendfeuerwehr Camilo Matos de la Cruz  
Vertreter Bambinis Mario Werling  
Vertreter Alterskameraden Georg Trapp Georg.Trapp -ät- Feuerwehr-Neupotz.de

Satzung der "Kameradschaftliche Vereinigung der Freiwilligen Feuerwehr Neupotz"

§1 Name, Sitz:

Der Verein trägt den Namen „Kameradschaftliche Vereinigung der Freiwilligen Feuerwehr Neupotz e.V.“.
Der Sitz des Vereins ist Neupotz.
Der Verein ist unter dem Aktenzeichen 30338 beim Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau, im Vereinsregister geführt.

§2 Gemeinnützigkeit, Zweck und Aufgabe der Kameradschaftlichen Vereinigung:

  1. Die Kameradschaftliche Vereinigung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Die Kameradschaftliche Vereinigung ist selbstlos tätig; Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel der Kameradschaftlichen Vereinigung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Feuerwehrangehörigen erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Kameradschaftlichen Vereinigung.
  4. Die Kameradschaftliche Vereinigung hat die Aufgabe, den Feuerwehrgedanken nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 02.11.1981 (LBKG) in der geltenden Fassung zu fördern.
    Damit soll insbesondere verwirklicht werden:
    1. Die ideelle und materielle Unterstützung des Feuerwehrwesens und des Katastrophenschutzes.
    2. Die Aufrechterhaltung und Förderung der Reserven- und Altersgruppen (ehemalige Feuerwehrangehöriger)
    3. Die Aufrechterhaltung und Förderung der Jugendabteilung mit dem Ziel, die Jugendlichen auf den aktiven Dienst bei der Feuerwehr vorzubereiten und auszubilden.
    4. Die Beratung und Unterstützung der Aufgabenträger in Fragen des Brandschutzes.
    5. Die Öffentlichkeitsarbeit.
    6. Die Pflege des Brauchtums.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Kameradschaftlichen Vereinigung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  6. Die Kameradschaftliche Vereinigung ist politisch und religiös neutral.

§3 Mitglieder des Vereins:

Der Kameradschaftlichen Vereinigung gehören an:

  1. Aktive, passive und fördernde Feuerwehrangehörige,
  2. Mitglieder der Altersabteilung,
  3. Mitglieder der Jugendfeuerwehr,
  4. Ehrenmitglieder

§4 Mitgliedschaft:

  1. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und beginnt mit dem Tag der Aufnahme.
  2. Mitglieder der Altersabteilung können nur solche Personen werden, die Feuerwehrangehörige gewesen sind und die Altersgrenze erreicht haben oder vorher auf eigenen Wunsch und ehrenhaft aus dem Dienst ausgeschieden sind.
  3. Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen gewählt werden, die sich besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstands ernannt.
  4. Fördernde Mitglieder können unbescholtene, natürliche oder juristische Personen werden, die durch ihren Beitritt ideell oder materiell ihre Verbundenheit mit dem Feuerwehrwesen bekunden wollen.

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  1. Mit dem Tod des Mitgliedes.
  2. Durch freiwilligen Austritt.
  3. Durch Ausschluss. Wenn ein Mitglied gegen die Interessen der Kameradschaftlichen Vereinigung verstößt, kann es durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Gegen diese Entscheidung ist an den Vorstand zulässig. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.

§6 Mittel:

Von den Mitgliedern der Kameradschaftlichen Vereinigung werden Beiträge erhoben.

Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes werden aufgebracht durch:

  1. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge,
  2. Freiwillige Zuwendungen
  3. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln und
  4. sonstiger Einnahmen

§7 Organe des Vereins:

Die Organe des Vereins sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vereinsvorstand

§8 Mitgliederversammlung:

  1. Die Mitgliederversammlung der Kameradschaftlichen Vereinigung bildet die alljährlich stattfinde Jahreshauptversammlung, die vom jeweiligen 1. Vorsitzenden und im Falle dessen Verhinderung von dem stellvertretenden Vorsitzenden unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Jockgrim einzuberufen ist.
  2. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.
  3. Die Mitgliederversammlung ist in jedem Falle beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß eingeladen ist. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
    1. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied ab dem 16 Lebensjahr Stimmrecht.
    2. Das passive Wahlrecht bestimmt sich nach der Volljährigkeit.
  4. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, deren Richtigkeit vom Schriftführer und 1. Vorsitzenden zu bescheinigen ist.

§9 Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  1. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind unter anderem:
    1. Bericht des/der 1. Vorsitzenden, des/der Schriftführers/Schriftführerin, des/der Kassenführers/Kassenführerin und sonstigen Referenten über das abgelaufene Geschäftsjahr.
    2. Bericht der Kassenprüfer.
    3. Aussprache zu den Berichten.
    4. Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge.
    5. Die Entlastung des Vorstandes.
  2. Die Wahl des/der 1. Vorsitzenden und einem Stellvertreter/Stellvertreterin
  3. Die Wahl des/der Schriftführers/Schriftführerin
  4. Die Wahl des/der Kassenführers/Kassenführerin
  5. Die Wahl der Beisitzer/Beisitzerinnen
  6. Die Wahl der Kassenprüfer/Kassenprüferin
  7. Entscheidung über Beschwerden von Mitgliedern gegen den Ausschluss aus der Kameradschaftlichen Vereinigung

§10 Die Zuständigkeit des Vorstandes:

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der Kameradschaftlichen Vereinigung zuständig.

§11 Vereinsvorstand:

Den Vorstand bilden:

  1. Der/die 1. Vorsitzende und ein Stellvertreter/Stellvertreterin,
  2. der/die Schriftführer/Schriftführerin,
  3. der/die Kassenführer/Kassenführerin
  4. und die Beisitzer/Beisitzerinnen.

§12 Geschäftsführung der Vertretung:

  1. Gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von §26 BGB wird die Kameradschaftliche Vereinigung durch den 1. Vorsitzenden und einem Stellvertreter vertreten. Jeder ist einzeln vertretungsberechtigt.
  2. Über die Vorstandsitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Sitzungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten. Eine Abschrift ist jeweils allen Vorstandsmitgliedern auszuhändigen.

§13 Rechnungswesen:

  1. Der Kassenführer ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich.
  2. Am Ende des Geschäftsjahres legt er den Kassenprüfern die Rechnungsführung vor. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  3. Die Kassenprüfer prüfen die Kassengeschäfte und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.

§14 Auflösung:

Über die Auflösung der Kameradschaftlichen Vereinigung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
Bei Auflösung der Kameradschaftlichen Vereinigung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Kameradschaftlichen Vereinigung an die Ortsgemeinde Neupotz, die es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke des Feuerwehrwesens zu verwenden hat.

§15 Inkrafttreten:

Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 06.Februar 2011 errichtet.

Geschäftsordnung der "Kameradschaftliche Vereinigung der Freiwilligen Feuerwehr Neupotz"

1. Mitgliedschaft:

Aktive Mitgliedschaft
Aktives Mitglied ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde in den aktiven Dienst der Feuerwehr verpflichtet wurde.

Passive Mitgliedschaft
Passives Mitglied kann werden, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und einen Aufnahmeantrag in die „kameradschaftliche Vereinigung Feuerwehr Neupotz e.V“ gestellt hat.

Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglied kann nur werden, wer mindestens 25 Jahre aktiven Feuerwehrdienst geleistet hat. Das Mindestalter wurde auf die Vollendung des 63. Lebensjahr festgesetzt. (Ausscheiden aus dem aktiven Dienst)

2. Zusammensetzung der Vorstandschaft

Geschäftsführender Vorstand:
- 1.Vorsitzender/1. Vorsitzende
- 2.Vorsitzender/2. Vorsitzende
- Kassenwart
- Schriftführer/in
- 5 Beisitzer

Erweiterter Vorstand:
- Wehrführer/in
- stellv. WF
- Gruppenführer (sofern sie der geschäftsführenden Vorstandschaft nicht angehören)
- Vertreter JFW und Alterskameraden

3. Legislaturperiode

Die Amtszeit der von der Versammlung gewählten Mitgliederbeträgt 2 Jahre.

4. Wahlbestimmungen

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

5. Beiträge

Der Jahresbeitrag wird wie folgt festgesetzt:

Aktive Mitglieder, Mitglieder der Jugendabteilung und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Für fördernde passive Mitglieder gelten folgende Beiträge:

Mitgliedschaftstypen:
- Einzel Kinder (Beitrag 1€ pro Monat)
- Einzel Erwachsene (2€ pro Monat)
- Familien (bis zu 2 Erwachsene + alle Kinder, 3€ pro Monat)

Beitragsfreiheit
- Einzelmitgliedschaften Aktive, Jugendfeuerwehr, Bambini, Alterskameraden und Ehrenmitglieder
- Familienmitgliedschaften, sofern ein Erwachsener bei den "Aktiven" ist

6. Anerkennungen

Geburtstage:
Bei runden Geburtstagen ab dem 50. Geburtstag (50, 60, 70, 75, 80…) wird ein Geschenk in Höhe von 20-25€ überreicht.

Hochzeiten:
Bei einer Hochzeit wird ein Geschenk von 50€ überreicht.

Trauerfall:
Im Trauerfall wird ein Blumengesteck oder eine Geldspende von 50€ überbracht. Verstirbt eine/ein Kameradin/Kamerad, die/der noch im aktiven Dienst war, wird ein Kranz niedergelegt und in Absprache mit den Angehörigen eine Totenwache gestellt

7. Unterstützung der Jugendabteilung

Zu Beginn eines Jahres erhält die JFW ein Budget in Höhe von 300 €, welches von der Kasse der „kameradschaftlichen Vereinigung“ auf das Konto der JFW überwiesen wird.
Größere Anschaffungen der JFW werden in einer Vorstandssitzung beraten und beschlossen.

8. Organisation größerer Veranstaltungen

Bei größeren Veranstaltungen oder Festen kann ein Festausschuss gebildet werden. Der Planungs- und Organisationsstand muss in einer Vorstandssitzung noch vor dieser Veranstaltung bekannt gegeben werden.

9. Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung, sowie notwendige Änderungen werden in der Vorstandssitzung, von der Vorstandschaft, mit einfacher Mehrheit beschlossen.

10. In Kraft treten

Die geänderte Geschäftsordnung tritt am 21.05.2023 in Kraft

   

Die nächsten Termine  

 

29.04.24, 17:00-18:00 (Montag)
Gruppenstunde (Bambini)

 

29.04.24, 17:00-19:00 (Montag)
Besichtigung Wasserturm (Absturzsicherung)

 

29.04.24, 18:30-20:00 (Montag)
Gruppenstunde (Jugendfeuerwehr)

 

02.05.24, 19:00-21:00 (Donnerstag)
Gerätedienst

 

04.05.24, 10:00-18:00 (Samstag)
Wanderralley in Rülzheim